Hilfreiche Hinweise zum Verfassen einer Patientenverfügung
Am Lebensende oder infolge einer Erkrankung oder eines Unfalls kann man in eine Situation kommen, in der man selbst keine Entscheidung mehr fällen kann.
Folgende Fragen könnten sich stellen:
- Sollen Wiederbelebungsversuche an mir unternommen werden?
- Möchte ich intensivmedizinisch behandelt werden?
- Möchte ich narkotisiert und über einen Schlauch in der Luftröhre beatmet
werden? - Möchte ich über eine Überdruck-Maske Atemunterstützung?
- Möchte ich künstlich ernährt werden?
- Wie stehe ich zu anderen „lebensverlängernden“ Maßnahmen?
Daher sollten Sie Ihnen Willen durch eine Patientenverfügung vorsorglich festhalten. Die behandelten Ärzte sind daran gebunden.
Zudem können Sie eine oder mehrere Personen mit einer Vorsorgevollmacht ausstatten. Diese sind dann in der Lage, Entscheidungen an Ihrer Stelle zu fällen. Es empfiehlt sich eine Kombination aus Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Die vom Arzt ausgestellten Dokumente sind genauso rechtswirksam wie die vom Notar oder Rechtsanwalt. Die Kosten sind hier mit ca. 65 Euro allerdings deutlich geringer (werden nicht von der Krankenkasse übernommen).
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